Berechnung der Komponente

Das Umweltbundesamt veröffentlicht Daten zu Luftschadstoffen jährlich in der Reihe „Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen seit 1990“. Dort werden neben den klimarelevanten Gasen die Emissionen der Luftschadstoffe NO, SO, CO, NMVOC, NH3 sowie von Feinstaub (PM10 und PM2.5 , sowie PMco (entspricht PM10 - PM2.5)) ausgewiesen. Dabei sind für 1991 bis 1994 keine Werte für Feinstaub (PMco , PM2.5) vorhanden. Diese wurden entsprechend der durchschnittlichen Änderungsrate des Zeitraums 1995-2014 extrapoliert.

Seit der Veröffentlichung der sogenannten Methodenkonvention des Umweltbundesamtes zur Schätzung externer Kosten liegt ein standardisiertes Verfahren zur Monetarisierung von Emissionen vor. In Anhang B der aktualisierten „Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten“ veröffentlichte das Umweltbundesamt die Schadenskostensätze der verschiedenen Luftschadstoffe in Preisen des Jahres 2010. Einzige Ausnahme ist der Kostensatz für Kohlenmonoxid, für den in Ermangelung eines abgestimmten Werts in der Methodenkonvention weiterhin auf eine Studie von 1991 zurückgegriffen wird.

Zur Berechnung der Kosten der Luftbelastung werden die Mengenangaben des Umweltbundesamtes zu den Emissionen der verschiedenen Luftschadstoffe mit den jeweiligen spezifischen Schadenskostensätzen multipliziert.