Berechnung der Komponente

Es liegen keine Zeitreihen zur Entwicklung der Gesamtkosten durch Lärmbelastungen in Deutschland vor, jedoch einige Schätzungen, die sich meist auf Verkehrslärm beziehen. Einbezogen werden in der Regel der Wertverlust von Immobilien bzw. Mietzinsausfälle (teilweise auf Basis von Zahlungsbereitschaftsansätzen), mit denen Störungs- und Belästigungsreaktionen monetarisiert werden, sowie zum Teil Gesundheitskosten. Diese werden gesondert berechnet.

Sofern es sich bei Vermeidungs- bzw. Reparaturkosten um Aufwendungen handelt, die bereits als Umweltschutzausgaben erfasst wurden, dürfen diese nicht erneut einbezogen werden. Bei der derzeitigen Datenlage kann eine solche Doppelzählung jedoch weitgehend ausgeschlossen werden.

Zur Schätzung einer Zeitreihe werden Lärmkostensätze pro Personen- bzw. Tonnenkilometer auf Grundlage der „Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten“ des Umweltbundesamtes (Anhang B) berechnet:

Lärmkosten in Euro pro 1.000 Personenkilometer (Pkm) bzw. Tonnenkilometer (tkm)

                                       Straße           Schiene

Personenverkehr       Pkw 4,80

                                       Bus 2,20         1,70

Güterverkehr              6,80                 0,80

 

Die Kostensätze werden mit der jährlichen Verkehrsleistung auf Straße und Schiene in der jeweiligen Kategorie multipliziert (Quelle der Verkehrsdaten: DIW: Verkehr in Zahlen, verschiedene Jahrgänge: Personenverkehrsleistung in Mrd. Pkm, Güterverkehrsleistung in Mrd. tkm). Aufgrund des Fehlens von verlässlichen und regelmäßig aktualisierten Daten zur Lärmexposition der Bevölkerung bietet die Komponente zumindest einen Einstieg in ein weiterhin  unterschätztes Themenfeld der auch quantitativ bilanzierten Wohlfahrtsbeeinträchtigungen eines Landes.