Berechnung der Komponente

Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche kann durch die Flächenerhebung nach Art der Nutzung nachgezeichnet werden. Bis 2008 wurde diese alle vier Jahre durchgeführt, seit 2009 liegen die Daten jährlich vor. Die übrigen Werte in der Zeitreihe wurden linear interpoliert.

Zur Bewertung der Flächenveränderungen werden durchschnittliche Marktpreise pro Hektar landwirtschaftlicher Grundstücke im jeweiligen Jahrherangezogen, die dem Datenangebot des Statistischen Bundesamts entnommen werden können (Stat. Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 2.4 „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke“, Tab. 1.6 Verkäufe im Zeitvergleich).

Es werden zwei Varianten diskutiert, die bei Komponente 19 ausführlich beschrieben werden: ein jährlicher Ausweis von Schadenskosten und ein kumulativer Ausweis der seit 1910 entstandenen Schäden nach dem „Sparkassenprinzip“. Wir folgen aus den bei Komponente 19 angegebenen Gründen der ersten Variante.

Der Verlust bzw. Gewinn an landwirtschaftlichen Flächen in einem Jahr (in Hektar) wird daher mit dem Preis multipliziert, den ein Hektar Landwirtschaftsfläche zu dieser Zeit durchschnittlich gekostet hat. Die preisbereinigten Beträge fließen dann negativ im Fall eines Rückgangs der Flächen ein, oder auch positiv im Falle einer Ausweitung der Agrarfläche.