Beschreibung und Bedeutung der Komponente

Lärm bewirkt auch gesellschaftliche Wohlfahrtsminderungen, da es ein sehr verbreitetes Umweltproblem darstellt. Es reicht von der Beeinträchtigung des Wohlbefindens über Konzentrationsstörungen bis zu schweren gesundheitlichen Schäden. So wird beispielsweise das Herzinfarktrisiko durch Lärmexposition oberhalb bestimmter Schwellenwerte deutlich erhöht.

Für Deutschland kommen Schätzungen auf jährliche Lärmkosten zwischen 5,36 und 9,1 Milliarden Euro. Dabei werden in der Regel nur (Straßen-) Verkehrslärm und/oder ein Teil der entstehenden Folgekosten berücksichtigt. Es ist somit von erheblichen externen Kosten bei wirtschaftlichen Aktivitäten im Zuge von Produktion, Logistik und Konsum auszugehen, welche mit Lärmerzeugung einhergehen. Die bisherigen Schätzungen stellen folglich in der Tendenz Untergrenzen dar.

 

Beschreibung des Verlaufes

Der Kurvenverlauf zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Folgekosten des Lärms von 5,3 Mrd. Euro 1991 auf 7,9 Mrd. in 2015. Nach einem Höhepunkt von 7,6 Mrd. Euro im Jahr 2008 gingen die Kosten in den beiden Folgejahren aufgrund sinkender Güterverkehrsleistung während der Wirtschaftskrise zunächst zurück. Bereits im Jahr 2011 wurde der Wert des Jahres 2008 jedoch übertroffen. Mit 7,9 Mrd. Euro stellt der Wert im Jahr 2015 den absoluten Höchstwert dar.

Im Ganzen ist der Trend zunehmender Lärmbelastungen durch Verkehr ungebrochen. Er spiegelt den Anstieg sowohl im Personen- als auch vor allem im Güterverkehr: 2014 lag die Leistung des Straßenpersonenverkehrs um ca. 28 % über der von 1991, die des Straßengüterverkehrs sogar um 89 %. Aber gerade der Gütertransport auf der Straße ist besonders lärmintensiv.
Eine zusätzliche Berücksichtigung von Fluglärm würde darüber hinaus nicht allein die Gesamtkosten steigern, sondern auch zu einem noch deutlicheren Anstieg der Schadenskosten führen, da der Luftverkehr im betrachteten Zeitraum massiv zugenommen hat.

Die Entwicklung dieses bislang ungelösten Verkehrs- und Umweltproblems ist auch unter Wohlfahrtsgesichtspunkten besorgniserregend. Politisch bemüht man sich denn auch seit einigen Jahren vermehrt um Gegenmaßnahmen, etwa im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Längerfristige Zielsetzung ist dabei das Erreichen von sogenannten „Mittelungspegeln“ von 55 Dezibel am Tag und 45 Dezibel bei Nacht, die erhebliche Belästigungen vermeiden würden.