Berechnung der Komponente

Die jährlichen Ersatzkosten werden auf Basis des Verbrauchs von Endenergie aus nicht-erneuerbaren Energieträgern und jeweils aktueller Kostensätze für die Bereitstellung verschiedener Energiedienstleistungen (Strom, Wärme, Mobilität) aus erneuerbaren Energien (EE) geschätzt.

Der Endenergieverbrauch (EEV) von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern lässt sich für den gesamten Zeitraum überwiegend einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Struktur des Endenergieverbrauchs nach Energieträgern entnehmen. Da der EEV Strom sowohl den unter Einsatz von fossilen als auch den durch erneuerbare Energieträger erzeugten Strom enthält, muss der Wert allerdings um den Anteil der Erneuerbaren Energieträger bereinigt werden. Da dieser nicht unmittelbar mit Bezug auf den EEV vorliegt, wird der Anteil der EE am Bruttostromverbrauch zur Schätzung herangezogen. Ähnliches gilt für den Fernwärmeverbrauch. Ebenfalls den Daten der AGEE-Stat lassen sich Angaben zum Mix erneuerbarer Energien entnehmen. Übertragungsverluste werden durch einen Aufschlag von sechs Prozent auf den EEV berücksichtigt. Für den Bereich Strom und Wärme folgt die Berechnung einem grundsätzlich simplen Vorgehen: Der Endenergieverbrauch aus fossilen Energieträgern eines Jahres, differenziert nach Strom und Wärme, wird mit den Strom- bzw. Wärmegestehungskosten erneuerbarer Energien (Neuanlagen) pro kWh multipliziert. Anschließend werden die Übertragungsverluste als anteiliger Aufschlag hinzugerechnet.

Weitere Einzelheiten zum Berechnungsverfahren und die Rechenansätze zum Bereich Mobilität können dem Endbericht zur Aktualisierung des NWI 2.0 entnommen werden.