Berechnung der Komponente

Der NWI basiert im Unterschied zum BIP primär auf privaten Ausgaben, die über die Komponente 2 bilanziert werden. Insofern ist eine gesonderte Erfassung der staatlichen wohlfahrtsrelevanten Ausgaben notwendig. Der angenommene Anteil von 50 Prozent beruht dabei auf einer sehr groben Schätzung einerseits „defensiver“ Ausgaben, welche aufgrund ihres Charakters zur Kompensation von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zur Aufrechterhaltung eines grundlegenden Bildungsniveaus getätigt werden müssen und insofern nicht im NWI berücksichtigt werden. Andererseits geht es um wohlfahrtssteigernde Ausgaben, die sich – so die These – über eine längere Lebenserwartung und eine bildungsinduzierte Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auswirken. Eine  empirisch im Detail fundierte Unterscheidung wäre wünschenswert, wäre jedoch ausgesprochen aufwändig.

Die Daten zu den Bildungsausgaben können für 1995 bis 2014 aus dem Bildungsfinanzbericht 2015 des Statistischen Bundesamtes (Ausgaben für Bildung (Tabellenteil), Tab. 1.7) entnommen werden. Bei den Werten der Jahre 2013 und 2014 handelt es sich um vorläufige Angaben. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Gesundheit ab 1992 werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes bereit gestellt (online verfügbar unter www.gbe-bund.de, Tabelle: „Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. Euro. Gliederungsmerkmale: Jahre, Art der Einrichtung, Art der Leistung, Ausgabenträger“). Die fehlenden Werte für die Bildungsausgaben der Jahre 1991 bis 1994 sowie für die Gesundheitsausgaben 1991 werden anhand der durchschnittlichen Veränderungsrate der Jahre 1995 bis 1998 bzw. 1992 bis 1995 linear extrapoliert. Bei der Berechnung des Gesamtindex wird die Hälfte der Gesamtausgaben des jeweiligen Jahres im Bildungs- und Gesundheitsbereich addiert (in Preisen des Jahres 2010).

Mittel- bis langfristig ist eine besser begründete Differenzierung dieser Ausgaben anzustreben, wobei insbesondere im Gesundheitsbereich die privat beziehungsweise durch die Krankenkassen getätigten Ausgaben einbezogen werden sollten. Geplant ist zukünftig auch die Berücksichtigung weiterer öffentlicher Ausgaben im NWI.